FRANKFURT (Dow Jones) - Der Bundesligist Hamburger SV wurde vom
Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines unsportlichen
Verhaltens mit einer Geldstrafe von 3000,- Euro belegt. In der Partie gegen
den VfL Wolfsburg wurden im Hamburger Fanblock Knallkörper und eine
Rauchbombe gezündet. Borussia Dortmund wurde wegen mangelnden Schutzes des
Gegners in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe
von 5000,- Euro verurteilt. Während des DFB-Pokal-Halbfinalspiels zwischen
dem BVB und dem FC Carl Zeiss Jena wurde aus dem Dortmunder Fanblock ein
Plastikgegenstand auf das Spielfeld geworfen, im Jenaer Fanblock mehrere
Knallkörper und eine Rauchbombe gezündet.
DJG/12/rtz
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